Naturheilpraxis Christine Storm
Ganzheitlich gesund werden

Kosten / Termine

  • Die Kostenabrechnung erfolgt nach dem offiziellen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker GebüH aus dem Jahr 1985. Um mit dieser über 30 Jahre alten Verordnung noch kostendeckend arbeiten zu können, werden die meisten Leistungen mit dem Höchstsatz der GebüH berechnet, teilweise mit dem Faktor von 1,8 bis 3,5.
  • Beachten Sie bitte, dass die privaten Krankenkassen sowie Zusatzversicherung in der Regel nur den 1-fachen Satz der GebüH erstatten. Die Kostenerstattung kommt immer auf Ihren individuellen Vertrag bei Ihrer Versicherung an. Ich kann nicht darüber Auskunft geben, welche Kosten und welche Sätze von Ihrem Versicherungsträger erstattet werden. Diese Fragestellung, die ausschließlich das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung betrifft, klären Sie bitte mit Ihrer Versicherung direkt ab, nach Möglichkeit vor dem Behandlungsstart.
  • Durch gesetzliche Krankenkassen findet keinerlei Kostenerstattung statt. Diese Gesundheitskosten können jedoch als „außergewöhnliche Belastungen“ begrenzt steuerlich geltend gemacht werden. Über die genauen Bestimmungen informieren Sie sich bitte beim Finanzamt oder bei einem Steuerberater.
  • Einige Therapieverfahren – so auch die Bioresonanztherapie nach Paul Schmidt -werden von den Kassen – auch von Privat- oder Zusatzversicherungen – zum Teil gar nicht erstattet.
  • Das Honorar ist in der Regel im Anschluss an die Behandlung direkt in bar oder per EC-Karte zu bezahlen. 

Termine

Damit für Sie keine unnötigen Wartezeiten entstehen und ich ausreichend Zeit für Sie habe, empfiehlt sich eine vorhergehende Terminvereinbarung. Sollte ich telefonisch nicht erreichbar sein, bitte ich Sie, mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich Termine, die ohne vorherige Absagen nicht wahrgenommen werden oder weniger als 24 Stunden zuvor abgesagt werden, in Rechnung stellen muss.

 
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